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Zuzahlungen
Für einige Leistungen zahlen Sie als gesetzlich versichertes Mitglied einen Eigenanteil, die so genannten Zuzahlungen – aber nur bis zur Belastungsgrenze! Die Höhe der Zuzahlungen ist pro Kalenderjahr auf zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen (das sind alle Bruttoeinkünfte wie z. B. Einnahmen aus der Beschäftigung, gesetzliche und betriebliche Renten, Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen) begrenzt.
Darüber hinaus erstattet Ihnen die SIGNAL IDUNA IKK Zuzahlungsbeträge und befreit Sie für den Rest des Kalenderjahres von den gesetzlichen Zuzahlungen. Für schwerwiegend chronisch Kranke sind die Zuzahlungen sogar auf ein Prozent der Bruttoeinnahmen beschränkt.
Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus
Gehen Sie regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen. Dies kann sich auf die Höhe der jährlichen Belastungsgrenze für Zuzahlungen auswirken. Tipp für Frauen: Nehmen Sie ab dem 20. Lebensjahr innerhalb von zwei Jahren zumindest eine ärztliche Beratung in Sachen "Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs" in Anspruch und lassen Sie sich diese bescheinigen. Bei einer späteren Erkrankung daran kann nur die Zuzahlungsbelastungsgrenze um die Hälfte gesenkt werden, wenn diese Beratung nachgewiesen wird.


